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Der Gebäudeenergieausweis wird beginnend ab 01.07.2008 Pflicht.
So sieht dies der Anfang Juni gefasste Bundesratsbechluss vor.

Was bedeutet das für Hausbesitzer, Vermieter oder Mieter?

Die Verpflichtung, einen Energieausweis erstellen zu lassen, besteht grundsätzlich erst bei Änderungen am Gebäude, die einen energetischen Nachweis erfordern, oder bei einem Eigentümer- bzw. Mieterwechsel. Der Energieausweis hat jedoch keine Rechtswirkung, sondern dient ausschließlich der Information von Kauf- oder Mietinteressenten. Man muss also nicht in Panik verfallen und schnell irgendeinen Energieausweis erstellen lassen. Wenn keine Änderungen bzw. Eigentümer- oder Mieterwechsel anstehen, macht es nicht viel Sinn, einen Energieausweis zu erstellen, weil Eigentümer oder Mieter über den Energieverbrauch für das Haus oder die Wohnung ihre eigenen Erfahrungen haben, es sei denn man will sich selbst einen Überblick über die energetische Qualität eines Gebäudes verschaffen und wirtschaftliche Modernisierungsempfehlungen erhalten. Für einen neuen Eigentümer bzw. Mieter kann es durchaus hilfreich sein, wenn es neue nutzerunabhängige Informationen zu der energetischen Qualität des Hauses oder der Wohnung gibt.

Energiebedarf oder -verbrauch?

Ob der Energieausweis wahlfrei nach dem Energiebedarf oder dem Energieverbrauch ausgestellt werden darf hängt von der Anzahl der Wohnungen und dem Baujahr des Gebäudes ab. Wird der Energieverbrauch zur Grundlage genommen, so müssen witterungsbereinigte mittlere Verbräuche über mehrere Jahre vorliegen. Dies ist für Wohngebäude mit einer größeren Anzahl von Wohnungen sinnvoll. Leer stehende Wohnungen müssen entsprechend berücksichtigt werden. Wird dies alles ordnungsgemäß zusammengetragen, so hat der verbrauchsorientierte Energieausweis für einen Miet- oder Kaufinteressenten sicherlich einen ausreichenden Informationsgehalt.

Beim Bedarfsausweis werden die Flächen der Gebäudehülle mit ihren Abmessungen und die Qualität des Wärmeschutzes erfasst. Gleiches gilt für die Heizung und die Warmwasserbereitung mit den zugehörigen Verteilnetzen. Daraus ergibt sich der Energiebedarfswert, der im Energieausweis aufgeführt wird. Für beide Varianten sollen eindeutige Empfehlungen für Modernisierungsmaßnahmen gegeben werden, wobei dies beim Verbrauchsausweis nicht einfach ist. Ein Bedarfsausweis kann schon eher Empfehlungen zur Verbesserung der energetischen Qualität des Gebäudes oder der Heizungsanlage geben, die eventuell mit überschaubaren Kosten für den Eigentümer umgesetzt werden können.

Wer darf Energieausweise ausstellen?

Als Aussteller von Energieausweisen sind Fachkräfte vorgesehen, die neben der beruflichen Qualifikation bestimmte Erfahrungen bzw. Fortbildungen vorweisen können. Für bestehende Gebäude dürfen auch Handwerksmeister (Bau-, Ausbau- oder anlagentechnisches Geewrbe sowie Schornsteinfeger) mit entsprechender Fortbildung sowie Ingenieure mit Studienschwerpunkt zum energiesparenden Bauen oder mehrjähriger Berufserfahrung auf diesem Gebiet Energieausweise ausstellen.

Was kostet ein Energieausweis?

Eine Erhebung unter mehreren Tausend bereits ausgestellten Bedarfs- Energieausweisen hat für ein Ein- oder Zweifamilienhaus einen Preis ab 200 Euro und im Durchschnitt etwa 300 Euro ermittelt. Für Mehrfamilienhäuser lagen die Kosten entsprechend höher. Bei einer sehr detaillierten Aufnahme der Gebäudeflächen können auch höhere Kosten entstehen.

Broschüre zum Gebäudeenergieausweis (PDF, 284 KB)
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Energieausweis